2017
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    Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen
    1.Allgemeines

    1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der UNIVERSE Software GmbH.

    1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

    1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen der UNIVERSE Software GmbH bedürfen der Schriftform.

    2. Angebot und Vertragsschluss

    2.1 Angebote der UNIVERSE Software GmbH sind - insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen - freibleibend und unverbindlich. Für den Inhalt der Leistungspflicht ist ausschließlich eine schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

    2.2 Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Käufers durch Lieferung der Ware mit Freischaltcodes bzw. durch Auftragsbestätigung oder durch die Mitteilung der Auslieferung annehmen. Die elektronische Bestelleingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar, sondern dient lediglich der Benachrichtigung des Kunden über den tatsächlichen Zugang der Bestellung.

    2.3 Ergänzend gelten, soweit abgeschlossen, in nachstehender Reihenfolge der Partnervertrag, die Einzellizenzbedingungen, der Softwarepflege- und Supportvertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der UNIVERSE Software GmbH.

    2.4 Die UNIVERSE Software GmbH behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.

    3. Installation, Schulung und Beratung

    3.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch die UNIVERSE Software GmbH als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte im die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.

    3.2 Sofern die UNIVERSE Software GmbH Schulungs-, Beratungs- oder Installationsleistungen erbringt, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die erforderlichen Räumlichkeiten und Infrastruktur, Unterlagen und Personal bereitgestellt sind. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach Satz 1 nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen von UNIVERSE Software GmbH angemessen. Die UNIVERSE Software GmbH kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel in Rechnung stellen. Ansprüche der UNIVERSE Software GmbH aus § 643 BGB bleiben unberührt.

    3.3 Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

    4. Untersuchungs- und Rügepflicht; Leistungsumfang

    4.1 Der Kunde ist er verpflichtet, gelieferte Software oder Softwareteile und andere Ware nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler der UNIVERSE Software GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

    4.2 Die UNIVERSE Software GmbH ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von geeigneten Dritten erbringen zu lassen.

    4.3 Die UNIVERSE Software GmbH ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

    4.4 Zu Testzwecken gelieferte Produkte (Hardware, Software, Datenträger, Unterlagen etc.) bleiben Eigentum der UNIVERSE Software GmbH. Die UNIVERSE Software GmbH behält sich vor, Software so auszurüsten, dass die Programme nach Ablauf der vereinbarten Testdauer nicht mehr voll einsatzfähig sind. Der Kunde kann hieraus keinerlei Ansprüche herleiten.

    5. Lieferfrist

    5.1 Von UNIVERSE Software GmbH angegebene Lieferzeiten sind nur annähernd und unverbindlich. Für den Fall, dass der vereinbarte Liefertermin der UNIVERSE Software GmbH um mehr als 4 Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, die UNIVERSE Software GmbH eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen und im Falle des fruchtlosen Ablaufes der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

    5.2 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

    5.3 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst der UNIVERSE Software GmbH nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik und Aussperrung bei der UNIVERSE Software GmbH, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.

    6. Preise

    6.1 Die Preise verstehen sich brutto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der aktuellen Preisliste. Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.

    6.2 Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet.

    6.3 Die UNIVERSE Software GmbH ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.

    6.4 Bei offensichtlichen Schreib- oder Rechenfehlern im Angebot oder in der schriftlichen Auftragsbestätigung ist die UNIVERSE Software GmbH zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

    7. Zahlung

    7.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort mit Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die UNIVERSE Software GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. ab 01.01.1999 dem Leitzins der Europäischen Zentralbank zu verlangen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden oder die UNIVERSE Software GmbH einen höheren Schaden nachweist.

    7.2 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen der UNIVERSE Software GmbH verrechnen. Soweit der Kunde Kaufmann ist, darf er Zurückbehaltungsrechte (§ 273 BGB) nur wegen der von UNIVERSE Software GmbH anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden geltend machen.

    7.3 Schuldet der Kunde der UNIVERSE Software GmbH mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird - sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat - zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.

    8. Annahmeverzug des Kunden

    Kommt ein Kunde mit der Annahme bestellter Ware in Verzug, so ist die UNIVERSE Software GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt die UNIVERSE Software GmbH Schadensersatz, so beträgt dieser 30 % des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder die UNIVERSE Software GmbH einen höheren Schaden nachweist.

    9. Gefahrübergang; Abnahme von Leistungen, Gewährleistung; Nachbesserung bei Dienstleistungen

    9.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen auf Kosten und Gefahr des Kunden.

    9.2 Von der UNIVERSE Software GmbH auftragsgemäß installierte Produkte wird der Kunde gemeinsam mit einem Mitarbeiter der UNIVERSE Software GmbH am gleichen Tag testen. Funktionieren die Produkte im wesentlichen vertragsgerecht, wird der Kunde am gleichen Tag schriftlich die Abnahme erklären. Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er der UNIVERSE Software GmbH unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Werktagen nach Installation konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei der UNIVERSE Software GmbH ein, gilt das Werk als abgenommen. Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.

    9.3 Dem Kunden ist bekannt, dass Standardsoftware mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und wegen ihrer hohen Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Die UNIVERSE Software GmbH macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen.

    9.4 Soweit anderweitig keine speziellen Regelungen getroffen sind, leistet die UNIVERSE Software GmbH bei Mängeln ihrer Software bzw. Werkleistungen wie folgt Gewähr:

    9.4.1 Die UNIVERSE Software GmbH gewährleistet, dass die Software der in der Anwenderdokumentation enthaltenen Leistungsbeschreibung entspricht und auf geprüften und fehlerfreien Datenträgern ausgeliefert wird. Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich unter detaillierter Darlegung der aufgetretenen Fehler zu melden.

    9.4.2 Die UNIVERSE Software GmbH behält sich vor, Mängel nach Wahl durch Nachbesserung, Austausch mit fehlerfreier Ware oder durch Änderung der Leistung zu beseitigen. Falls die UNIVERSE Software GmbH Mängelbeseitigung durch Änderung der Leistung vornimmt, wird die UNIVERSE Software GmbH den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang nicht in für den Kunden wesentlichen Aspekten ändern. Der Kunde wird der UNIVERSE Software GmbH bei der Beseitigung im erforderlichen Umfang unterstützen.

    9.4.3 Der Kunde kann erst bei endgültigem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

    9.4.4 Bei nur unerheblicher Minderung des Werts oder der Tauglichkeit der Leistung ist der Rücktritt ausgeschlossen.

    9.5 Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an der Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist.

    9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel selbst oder durch Dritte zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

    9.7 Bei schuldhafter Verletzung von Beratungs-, Schulungs- oder sonstigen Dienstleistungspflichten ist die UNIVERSE Software GmbH zunächst zur kostenlosen Nachbesserung berechtigt, es sei denn, die Nachbesserung ist für den Kunden nicht zumutbar.

    10. Eigentumsvorbehalt

    10.1 Die UNIVERSE Software GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der UNIVERSE Software GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgers erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.

    10.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für die UNIVERSE Software GmbH zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an die UNIVERSE Software GmbH ab. Die UNIVERSE Software GmbH nimmt die Abtretung an.

    10.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist die UNIVERSE Software GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. Die UNIVERSE Software GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen diese aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.

    10.4 Bei einem Rücknahmerecht gemäß vorstehendem Absatz ist die UNIVERSE Software GmbH berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern der UNIVERSE Software GmbH den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.

    10.5 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

    10.6 Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

    11. Umfang der Rechtseinräumung

    Die UNIVERSE Software GmbH behält an der gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise - auch Dritter - sind zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der Software, d. h., er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden. Im übrigen richtet sich das Nutzungsrecht des Kunden nach den Einzellizenzbedingungen der UNIVERSE Software GmbH Software für die jeweiligen Produkte.

    12. Haftung

    12.1 Die UNIVERSE Software GmbH haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften.

    12.2 Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten haftet die UNIVERSE Software GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Höhe nach nur für vertragstypische, d. h. vorhersehbare Schäden.

    12.3 Die UNIVERSE Software GmbH haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger Vertragspflichten.

    12.4 Die UNIVERSE Software GmbH haftet nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen - insbesondere Programm- und Datensicherung - hätte verhindern können.

    12.5 Die Haftung ist – außer bei Vorsatz - in jedem Fall auf den Betrag der Deckungssumme der UNIVERSE Software GmbH abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.

    12.6 Die Regelungen dieser Ziffer 12 gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der UNIVERSE Software GmbH.

    12.7 Es liegt im Verantwortungsbereich des Lizenznehmers, dass vor Beginn von Wartungs-/Reparaturarbeiten eine ordnungsgemäße Datensicherung erfolgt ist. Die UNIVERSE Software GmbH übernimmt weder die Prüfung der vorangegangenen Datensicherung, noch das Vorhandensein der richtigen Daten auf den Sicherungsdatenträgern und übernimmt keine Haftung, falls Daten auf den Sicherungsdatenträgern fehlerhaft waren.

    12.8 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

    13. Schutzrechte Dritter

    Der Kunde verpflichtet sich, der UNIVERSE Software GmbH von Schutzrechtsberührungen Dritter hinsichtlich der gelieferten UNIVERSE Software GmbH Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und UNIVERSE Software GmbH auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. Die UNIVERSE Software GmbH ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Softwareänderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.

    14. Abtretbarkeit von Ansprüchen

    Der Kunde ist nicht berechtigt, mit der UNIVERSE Software GmbH geschlossene Verträgen als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit der UNIVERSE Software GmbH geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung der UNIVERSE Software GmbH ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.

    15. Ermächtigung zur Nutzung von Kundendaten

    Der Kunde ermächtigt die UNIVERSE Software GmbH, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 28 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

    16. Schlussbestimmungen

    16.1 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

    16.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).

    16.3 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen der UNIVERSE Software GmbH ist Solingen.

    16.4 Falls der Kunde im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Solingen vereinbart.

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